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Rechtsgebiete

Familienrecht

Im Fall einer Ehekrise, nach einer Trennung, aber auch in „guten Zeiten“ bei der Suche nach einer vorsorgenden Regelung für diese Situationen, stellen sich für Sie zahlreiche Fragen.

  • Wie geht es nach der Trennung weiter?
  • Wer wohnt wo, wie ist die Familie neu zu organisieren?
  • Wer betreut die Kinder?
  • Was sind die finanziellen Folgen?
  • Wer zahlt Unterhalt in welcher Höhe?
  • Was geschieht mit dem Vermögen?

Mit diesen Fragen erhalten Sie in meiner Kanzlei schnell einen Termin für ein erstes, eingehendes Beratungsgespräch.

  • Ich höre Ihnen genau zu, um Ihre konkrete Situation zu erfassen.
  • Ich informiere Sie über die Rechtslage.
  • Gemeinsam klären wir Ihre Ziele.
  • Ich zeige Ihnen Wege auf, wie Ihr Konflikt gelöst werden kann.
  • Wir besprechen die Strategie für Ihr familienrechtliches Anliegen.

Oft ist eine einvernehmliche Regelung die beste Lösung. Das setzt Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten voraus. In Verhandlungen dazu berate und begleite ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nötig, bereite ich diese sorgfältig mit Ihnen vor und vertrete Sie engagiert und durchsetzungsstark vor Gericht.

 

Bau- und Architektenrecht

Bauvorhaben prägen ihre Umgebung für Jahrzehnte. Konflikte „rund um den Bau“ haben oft erhebliche wirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungen. Verzögerungen und Mängel können, insbesondere bei komplexen Bauvorhaben, große Schäden verursachen, Streit um Honorar und Werklohn zum Ruin des Planers und des Bauunternehmens führen.

Im öffentlichen Baurecht sind Detailkenntnisse gefragt, wenn es um

  • die Genehmigung eines Bauvorhabens
  • oder dessen Verhinderung durch Dritte geht.

Das private Baurecht umfasst Themen wie:

  • die Klärung des genauen Vertragsinhalts,
  • den Werklohnanspruch des Bauunternehmens,
  • Honoraransprüche von Architekten und Ingenieuren,
  • Baumängel und deren Folgen,
  • Verzögerungsschäden,
  • Konflikte aller am Bau Beteiligter.

Guter Rat zielt darauf, durch vorausschauende Vertragsgestaltung und frühzeitiges Handeln im Rahmen einer baubegleitenden Rechtsberatung das Entstehen von Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Auch im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung ist die profunde Kenntnis baurechtlicher Vorschriften neben der akribischen Betrachtung des konkreten Einzelfalls unerlässlich, um Ansprüche von Auftraggebern, Planern und Bauunternehmen erfolgreich durchzusetzen.

 

Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge

Gesellschaftsrecht betrifft Unternehmen von der Gründung bis zu ihrer Beendigung. In jeder Phase ist rechtlicher Rat hilfreich, zum Beispiel zu den folgenden Fragestellungen.

Ich informiere Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, deren Folgen und die damit verbundenen Risiken. Gemeinsam erarbeiten wir die maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen.

Bei Gründung und Umstrukturierung eines Unternehmens:

  • die Wahl der passenden Rechtsform
  • die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Im laufenden Geschäftsbetrieb:

  • die Risikovorsorge bei Schicksalsschlägen
  • die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
  • das Nachfolgekonzept

Bei Beendigung des Unternehmens:

  • die Auseinandersetzung der Gesellschafter und
  • die Unternehmensnachfolge
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